SPD fragt nach Umsetzung in kreiseigenen Gebäuden

Heute treten mit der Energieeinsparverordnung neue Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz und an versorgungstechnische Anlagen in Kraft. Die bisherige Wärmeschutzverordnung sowie die Heizungsanlagenverordnung werden somit außer Kraft gesetzt. Diese Verordnung gilt jedoch nicht nur für Neubauten, sondern auch für den Altbaubestand. In ihr werden Nachrüstverpflichtungen formuliert.

Die SPD-Kreistagfraktion hat vor diesem Hintergrund die Kreisverwaltung um einschlägige Auskunft über den kreiseigenen Gebäudebestand gebeten. Ursula Gliss-Dekker, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion hält eine Nachrüstung der kreiseigenen Schulen, des Kreishauses und der anderen Gebäuden im Rahmen eines Gebäudemanagements für notwendig. Wie sie bei der Energieagentur Wuppertal herausgefunden hat, soll durch die Energieeinsparverordnung auch ein Energiebedarfsausweis für solche Altbauten ausgestellt werden, die nach dem 1. Februar 2002 umfassend saniert werden. Gliss-Dekker: „Hier sollten wir im Rhein-Sieg-Kreis nicht nur umweltpolitisch mit positivem Beispiel vorangehen. Hier geht es auch darum, langfristig erhebliche Energiekosten einzusparen.“