Anfrage zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 8.7.2002

Aufgrund eines Hinweises betroffener Pflegeeltern bittet die SPD-Kreistagsfraktion um die Beantwortung folgender Fragen zur Situation der Auszahlung von Pflegegeldern im Kreisjugendamt:

1.Wie sind Rechtsanspruch auf Pflegegeld und Bewilligungsverfahren gesetzlich geregelt?

2.Wurde das Pflegegeld an alle Empfangsberechtigten in den vergangenen Monaten regelmäßig und ohne Verzögerungen ausgezahlt?

3.Wie sind eventuelle Verzögerungen bei der Auszahlung zu erklären?

4.Ist es zutreffend, dass das Kreisjugendamt auf entsprechende Hinweise und Schreiben betroffener Pflegeeltern nicht reagiert und das Pflegegeld für den vergangenen Monat kommentarlos im nächsten Monat mitüberwiesen hat?

5.Welche Schritte hat die Verwaltung unternommen, um ein solches Verhalten in Zukunft auszuschließen?

6.Ist es zutreffend, dass der Landrat von betroffenen Pflegeeltern angeschrieben wurde und darauf nicht reagiert hat?

Im Sinne der Entwicklung einer bürgerfreundlichen Kreisverwaltung, die der Landrat ständig propagiert, ist eine umfassende Aufklärung der aufgeworfenen Fragen notwendig.