Bisher war die Zuwanderung nach Deutschland nicht klar geregelt. Es gab weder ausreichende Instrumente zur Integration der hier lebenden Ausländer noch solche zur Begrenzung von Missbrauch.
Unternehmen und Universitäten konnten Spitzenkräften nicht immer zusichern, in Deutschland arbeiten zu dürfen. So blieb mancher hoch qualifizierte Arbeitsplatz unbesetzt, ebenso die durch ihn ausgelösten Folgejobs.
Künftig sollen Ausländer in Deutschland dann arbeiten dürfen, wenn für ihren Arbeitsplatz keine inländischen Arbeitnehmer zu finden sind. Dies gilt auch für Studenten. Derzeit fehlt es vor allem an Informatikern, Pflegekräften und Wissenschaftlern.
Das neue Gesetz wird die Zahl der Zuwanderer deutlich verringern. Ein großer Teil der bisherigen Zuwanderer – ausländische Familienangehörige von Spätaussiedlern – wird ohne ausreichende Deutschkenntnisse nicht mehr einreisen können.
Politisch Verfolgte genießen in Deutschland Asyl. So steht es im Grundgesetz und daran wird nicht gerüttelt. Das gebietet die Humanität und auch die eigene deutsche Geschichte. Wer das Asylrecht schützen will, muss den Missbrauch unterbinden. So wird es kein unbefristetes Aufenthaltsrecht mehr geben, sondern eine Überprüfung nach drei Jahren, ob eine gefahrlose Rückkehr möglich ist.
Gegen missbräuchlich Asyl Begehrende werden die Abschiebungsverfahren beschleunigt.
Sprachkurse und Einführungen in die deutsche Rechtsordnung, Kultur und Geschichte werden für Zuwanderer verpflichtend sein. Dies steigert deren Integration erheblich. Auch die Senkung des Zuzugsalters für Kinder auf 12 Jahre ermöglicht ein schon früheres Aufwachsen in unserem Land.
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