Die SPD-Kreistagsfraktion hat beantragt, dass eine Beschäftigte bzw. ein Beschäftigter der Kreisverwaltung zum Tierschutzbeauftragten des Rhein-Sieg-Kreises ernannt wird, wobei die Aufgabenübertragung keine weiteren Kosten für den Kreishaushalt verursachen sollen.
SPD-Kreistagsabgeordneter Werner Albrecht und die übrigen SPD-Mitglieder im Umweltausschuss halten die Ernennung eines Tierschutzbeauftragten für notwendig, damit das seit 1. August 2002 im Grundgesetz verankerte Staatsziel „Tierschutz“ auch im Rhein-Sieg-Kreis umgesetzt wird. Langjährige intensive Bemühungen und Initiativen der Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen scheiterten in der Vergangenheit immer wieder am Widerstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die jedoch erfreulicherweise im Mai des Jahres ihren Widerstand gegen die Verfassungsergänzung aufgab.
Werner Albrecht: „In der Bevölkerung ist noch nicht ausreichend bekannt, dass der Tierschutz inzwischen ein verfassungsrechtliches Fundament hat. Vielfach wissen die Bürgerinnen und Bürger einfach nicht, an wen sie sich wenden sollen, wenn sie z.B. im näheren wohnlichen Umfeld vermeintliche oder tatsächliche Tierquälereien beobachten, z.B. Pferde stehen bei Frost auf der Weide, Katzen werden an der Hundeleine gehalten etc..“
Nach Auffassung der SPD-Kreistagsfraktion würde ein Tierschutzbeauftragter der Kreisverwaltung durch seine Aktivitäten und Initiativen (z.B. Veröffentlichung eines jährlichen Tierschutzberichtes für den Rhein-Sieg-Kreis) zu einer Verwirklichung des Staatsziels „Tierschutz“ im Rhein-Sieg-Kreis beitragen und das Bewusstsein für die Mitgeschöpfe Tiere verstärken.
Die SPD-Kreistagsfraktion schlägt vor, dass der Tierschutzbeauftragte als erste Maßnahme eine Liste der Einrichtungen bzw. Unternehmen erstellt, die derzeit – aus welchen Gründen auch immer (u.a. Forschung, Lehre, Wissenschaft) – Tierversuche durchführen. In Gesprächen müsste dann anschließend geklärt werden, ob und ggf. in welchem Umfange diese Tierversuche reduziert werden können.