Die SPD-Kreistagsfraktion erwartet vom Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Frithjof Kühn, eine unverzügliche Überprüfung der bisherigen Erfahrungen mit dem Postdienst der Kreisverwaltung. Bei der Zustellung von Postsendungen des Rhein-Sieg-Kreises durch den Postdienstleister Aivos tauchten erhebliche Probleme auf. Die im Sommer an die Firma Aivos vergebene Postzustellung funktioniere nicht richtig. Sollten sich die Negativmeldungen auf der nächsten Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses bestätigen, beantragen der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Kreistag, Peter-Ralf Müller, und seine Fraktionskollegen die „frühestmögliche Kündigung“.
Die Idee, Haushaltsmittel einzusparen, verführte den Rhein-Sieg-Kreis im Sommer dazu, nach einer Alternative zur bisherigen Postzustellung Ausschau zu halten. Auf die europaweite Ausschreibung des Postdienstes hin gaben zwei Firmen ihr Angebot ab. Den Zuschlag erhielt schließlich die Firma Aivos, die unter anderem schon für die hessische Stadt Alsfeld und für das westfälische Altena tätig ist. Jetzt, nach kurzer Zeit, mehren sich die Beschwerden über den unzuverlässigen Service.
Für den Vorsitzenden der SPD-Fraktion im Kreistag, Peter-Ralf Müller, ist es ein Unding, dass wichtige Postsendungen der Kreisverwaltung nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht ankommen. Als ein Beispiel nennt er die Kommunikation mit den Schulen: „Der Kreis muss sich als Schulträger darauf verlassen können, dass alle Lehrerinnen und Lehrer rechtzeitig ihre Dienstpost bekommen, wenn der Schulbeginn am Montag nächster Woche vor der Tür steht. Das klappt im Moment gar nicht.“
Schon am 16. Juli, als der Bau- und Vergabeausschuss des Rhein-Sieg-Kreises tagte, hatte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Dietmar Tendler, Bedenken gegen die Vergabe des Postdienstes an die Firma angemeldet und auf „negative Rückkopplungen“ aufmerksam gemacht. Seiner Meinung nach zwingt der Verlust von Marktanteilen am Ende nur die Deutsche Post AG dazu, noch mehr Briefkästen im Kreisgebiet abzubauen. Die SPD-Fraktion stimmte der Auftragsvergabe zu, weil der Vertrag lediglich eine dreimonatige Kündigungsfrist vorsah.
Die kurze Kündigungsfrist erlaubt dem Kreis eine frühzeitige Rückkehr zum Service der Deutschen Post AG, sollten sich die Beschwerden als begründet erweisen.