Bis zum Juni des vergangenen Jahres war alles klar: Kinder und Jugendliche, die Entwick-lungsstö-rungen zeigten, konnten von den behandelnden Ärzten im Rhein-Sieg-Kreis an das Sozialpädiatrische Zentrum (SPZ) in Bonn zur weiteren Betreuung überwiesen werden. Einen Teil der Kosten übernahmen die Krankenkassen, den Rest – ca. 30 % – trug das Kreis-sozialamt. Dann aber kam es zu einer Rechtsänderung, und seitdem vertritt der Kreis die Meinung, nunmehr seien allein die Krankenkassen für die Finanzierung zuständig und verweigert den Betroffenen bzw. deren Eltern jegliche Unterstützung. Die Krankenkassen sehen das wiederum anders mit dem Ergebnis, dass die Eltern nun eine Zuzahlung leisten müssen.
Solche Entwicklungsstörungen treten vorwiegend in sozial schwächeren Gruppen auf, eine Zuzahlung durch die Eltern ist von diesen oft nicht zu leisten. Die Kinder- und Jugendärzte im Kreis befürchten eine Verschlechterung der Versorgung der Be-troffenen, und das SPZ Bonn hat bereits angedroht, Patienten aus dem Kreisgebiet nicht länger zu behandeln, sollte der Kreis seine restriktive Haltung nicht aufgeben.
Es kann doch nicht angehen, Rechtsstreitigkeiten auf dem Rücken der Anspruchsberechtigten auszutragen, dies müssen die Leistungsträger unter sich ausmachen, stellt der sozialpo-litische Sprecher der SPD-Kreistagsfraktion, Harald Eichner, fest. Außerdem ist fraglich, ob der Kreis mit seiner Rechtsauffassung überhaupt richtig liegt. Denn mit nur ganz wenigen Ausnahmen kommen die Sozialämter in Nordrhein-Westfalen wie bisher anteilig für die Be-handlungskosten auf.
Die SPD-Kreistagsfraktion fordert daher Landrat Kühn auf, wieder in die duale Finan-zierung der ambulanten sozialpädiatrischen Behandlung von Kindern und Jugendli-chen durch das SPZ Bonn einzusteigen. Sollte sich die Rechtsauffassung des Krei-ses durchsetzen, so Eichner, kann der Kreis dann ja Regressansprüche gegen die Krankenkassen geltend ma-chen. Die Versorgung der behinderten und von Behinderung bedrohten Kinder und Jugendlichen wäre auf jeden Fall gesichert.