Auf ihrer Haushaltsklausur am vergangenen Wochenende beriet die SPD-Kreistagsfraktion den Entwurf des Kreishaushaltes und des Haushaltssicherungskonzeptes. Insbesondere wurde die Haushaltssystematik des aktuellen Kreishaushaltes einer kritischen Revision unterzogen.
Kreishaltshaltsentwurf verteilt Lasten und Risiken einseitig:
Bereits in der grundlegenden Systematik des Haushaltsentwurfs liegt aus Sicht der SPD-Kreistagsfraktion ein wesentlicher Knackpunkt.
Nach dem Entwurf regen Kämmerer und Landrat einstimmig an, den aufgelaufenen Fehlbetrag von 23,2 Mio. in Form einer sog. gestundeten Kreisumlageerhöhung abzuwickeln und diese Beträge den Kommunen in den Folgejahren anzurechnen.
Nicht nur die SPD-Kreistagsfraktion, sondern insbesondere auch die kommunalen Fachleute, die Kämmerer lehnen diesen Finanztrick ab.
Hierzu ist vor allem das Argument verwunderlich, dass diese Abdeckung von Fehlbeträgen aufgrund eines NKF-Haushaltes 2008 erforderlich sei. Doch diese Argumentation ist aus Sicht der SPD-Kreistagsfraktion nicht seriös, da weder diese Pflicht besteht (systemimmanent kann das Eigenkapital des Kreises als Forderung verringert werden), noch weiter gehende Informationen zu einer möglichen Eröffnungsbilanz des Kreises und hieraus folgende Notwendigkeiten haben weder Kühn noch Ganseuer bislang vorgelegt wurden.
Unabhängig von irgendwelchen Fragen NKF hin oder her, stellt sich die grundsätzliche Frage des fairen Lastenausgleiches zwischen Kommunen und Kreis.
Insofern macht es sicht Landrat Kühn einfach, indem er den Kosten- und Konsolidierungsdruck in Luft auflöst, da der Fehlbetrag aufgrund der höheren Umlage verschwindet. Gepaart mit dem Doppeleffekt einer Mehreinnahme von 16,1 Mio. durch Steigerungen der Umlagegrundlagen ist der Kreis in einer sehr komfortablen Lage. Eine Lage, in der sich Kommunen im RheinSieg-Kreis nicht befinden.
Damit hinkt die kommunale Familie am schwächsten Punkt: In kaum einem Kreis in NRW befinden sich prozentual mehr Kommunen im Nothaushalt bzw. im HSK als im Rhein-Sieg-Kreis.
Darüber hinaus verlangt der Regierungspräsident (CDU-Mitglied Lindlar) eigene Anstrengungen zur Konsolidierung und nicht reine Einnahmesteigerungen wie nun angeregt. Aus Sicht des Regierungspräsidenten Lindlar wäre der Kreishaushalt/das HSK schlichtweg nicht ge-nehmigungsfähig, so zumindest die Verfügung des Regierungspräsidenten vom 8.12.2006.
Prioritätensetzung und vernünftiger Vermögenseinsatz fehlen
– diese sind jedoch unverzichtbar!
Fakt bleibt, dass der Haushalt des Rhein-Sieg-Kreises seit 2003 kontinuierlich ein strukturel-les Defizit aufweist. Jedoch im Gegensatz zum ersten HSK-Ansatz 2006 sind jenseits von erfolgten 15 Mio. RWE-Aktien Verkäufen, die ursprünglich geplanten Veräußerungen sang- und klanglos kassiert (ersatzloses Streichen von ca. 30 Mio. Veräußerungen).
Personal
Der SPD-Kreistagsfraktion ist sehr bewusst, dass das Personal einen schmerzhaften Beitrag zur Konsolidierung in Form einer pauschalen Ansatzkürzung beigetragen hat. Wir haben Respekt vor diesem Beitrag der Bediensteten aber von einem Verwaltungschef Kühn hätten wir uns eine Prioritätensetzung gewünscht: Stattdessen mehr Dezernenten; offene Stellen über mehr als 1 Jahr alles auf dem Rücken der Bediensteten.
Die SPD regt an, in Absprache mit den Kommunen zu klären, welche Aufgaben tatsächlich prioritär sind. Darüber hinaus wird angeregt, verstärkt Ausbildungsberufe anzubieten, die nach der Ausbildung in Bürokommunikations- und technischen Bereichen auch auf dem regionalen Arbeitsmarkt außerhalb der Verwaltung eine Stelle finden.
Investitionen in die Zukunft: Bildung und Vermögenseinsatz
Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt, durch gezielte Investitionen die Misere im Gesamt-schulbereich aufzulösen. Hier besteht eine Kreiszuständigkeit.
So wird beantragt, die Planungen für die Errichtung einer weiteren Gesamtschule aufzuneh-men, um hierdurch eine erneute Ablehnung von 820 Kindern, die in diesem Schuljahr eine Gesamtschule besuchen wollten, zukünftig zu verhindern.
Die notwendigen Investitionen sollen durch einen sinnvollen Vermögenseinsatz vorgenom-men werden: Vorrang für Bildung.
Zukunftsinvestitionsprogramm
Steigende Kosten, höhere Energieverbräuche und Sicherung des Kreisvermögens stehen im Mittelpunkt eines Zukunftsinvestitionsprogramms.
Aus Sicht der SPD-Kreistagsfraktion hat der RWE-Aktienkurs den Zenit erreicht: Künftige eu-ropäische Deregulierung, mehr Wettbewerb und veränderte Rahmenbedingungen betreffen RWE nachhaltig. So muss aus virtuellem Aktiendepot-Geld RWE-Aktien eine Investition in Gebäude- und Vermögensbestand des Kreises als Zukunftsinvestition werden. Das Vermögen des Kreises steigt, die Betriebskosten sinken Energiesparen hat Zukunft.
Gleiches gilt für eine Anschubfinanzierung eines Konzeptes gegen Langzeitarbeitslosigkeit älterer Menschen in Ergänzung der ARGE-Initiativen.
Intergenerative Gerechtigkeit:
RWE-Aktienvermögen, Belastungen für die Zukunft reduzieren und fairer Ausgleich.
Steigende und zukünftige Belastungen durch Pensionsrückstellungen der Kreisbeamten müs-sen heute angepackt werden. So hat z. B. der Rhein-Erft-Kreis bereits durch Vermögenseinsatz einen langfristigen Pensionsfond zur Abfederung zukünftiger Härten eingerichtet: Das geht auch im Rhein-Sieg-Kreis wir müssen diese Initiativen heute anpacken.
Neukalkulation der Zahlen notwendig:
Bund, Land und Landschaftsverband entlasten Kreishaushalt weiter.
Entlastung erfährt der Kreishaushalt durch eine geringere Landschaftsverbandsumlage (16,5 % statt 16,7 %/17,1 %) = 1,114 Mio. .
Gleiches gilt für Entlastungen im Bereich Hartz IV/SGB II. Bereits der Referentenentwurf zeigt auf, dass dem Kreis weitere Entlastungen in Höhe von ca. 7 Mio. bevorstehen = diese Zahlen fehlen im Entwurf des Landrates. Hier wird die Situation zu negativ gerechnet.
Die SPD-Kreistagsfraktion fordert daher eine entsprechende Berücksichtigung der Zahlenver-änderungen als auch einen fairen Umgang mit Belastungen/Entlastungen zwischen Kreis und Kommunen.
Aus Sicht der SPD-Kreistagsfraktion bleibt ein nüchternes Fazit: Mut und Weitblick fehlen. Lasten werden einseitig verteilt und Kreiskonzepte fehlen.
Lasten werden einseitig verteilt und Kreiskonzepte fehlen.
Hier ist Umsteuern notwendig. Dazu zählt der Verzicht auf eine gestundete Umlageerhöhung und sofortiger Einsatz entsprechender Vermögensbestände.