Die SPD-Kreistagsfraktion will an der Zusammenarbeit des Kreises mit der Agentur für Arbeit im Rahmen der ARGE festhalten. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 20.12.07 festgestellt, diese Kooperation sei mit dem Grundgesetz unvereinbar. Die Bundesregierung hat daraufhin als neues Modell das Kooperative Jobcenter ins Gespräch gebracht.
Dieses Modell begegnet nicht nur erheblichen rechtlichen Bedenken, sagt Harald Eichner, sozialpolitischer Sprecher, wir lehnen es vor allem deshalb ab, weil es ein Rückfall in die Zeit vor SGB II wäre. Es würde dann wieder eine getrennte Aufgabenwahrnehmung durch Kreis und Kommune einerseits und durch die Arbeitsverwaltung andererseits erfolgen. Eine aktive Rolle in der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und das Eingehen auf individuelle Bedarfslagen gingen damit verloren.
Da keinerlei Zeitdruck besteht, spricht sich die SPD-Kreistagsfraktion dafür aus, den ARGE-Vertrag einzuhalten und bis zu seinem Auslaufen eine neue Form der staatlich-kommunalen Zusammenarbeit zu entwickeln, die
rechtlich einwandfrei ist,
die unverzichtbare fachliche Kompetenz der Kreise und Kommunen in der Sozial- und Beschäftigungspolitik berücksichtigt,
die Kreise und Kommunen besser als bisher finanziell absichert.
Das Bundesverfassungsgericht hat uns Zeit gegeben bis 2010, so SPD-Fraktionsvorsitzender Sebastian Hartmann, wir sollten diese Zeit nutzen für eine praxisorientierte Weiterentwicklung der ARGE; Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Wichtiger als jede Modelldiskussion sei zudem die Durchsetzung Existenz sichernder Löhne für die Beschäftigten und die Einrichtung eines funktionierenden Zweiten Arbeitsmarktes für die Langzeitarbeitslosen.
Dann, so Eichner, sei Hartz bald ein zu vernachlässigendes Thema.