Jetzt der Demokratie eine Chance geben!

Das parteitaktische Geschacher der Landesregierung ist vom Landesverfassungsgericht gestoppt worden. Das geplante Vorziehen der Kommunal- und Kreistagswahlen auf den 07.06.2009 ist verfassungswidrig.

Sebastian Hartmann, Vorsitzender der SPD Rhein-Sieg: „ Das oberste Gericht in NRW folgte damit der Argumentation der NRWSPD. Ein Kommunalwahltermin 3 ½ Monate vor dem Ende der ordentlichen Amtszeit der 2004 gewählte Räte und Bürgermeister hätte zu einem absurden Nebeneinander von ´Schon-Gewählten´ und `Noch-Gewählten´ geführt. Das ist neben der jahrelangen Sanierung des Landeshaushalts auf Kosten der Kommunen der kommunalpolitische Super-GAU der Landesregierung. Ein trauriger Meilenstein.“

Hartmann führt weiter aus: „Die NRW-Landesregierung muss sich an ihren Worten messen lassen. Zur Begründung der Wahlzusammenlegung Europa und Kommune wurde offiziell der Kostenaspekt genannt. Dieses Argument muss weiter gelten.
Damit ist klar: Die Kommunalwahl muss gemeinsam mit der Bundestagswahl durchgeführt werden, damit unsere Räte und Kreistage eine möglichst breite Legitimation durch die Bürgerinnen und Bürger in Form einer hohen Wahlbeteiligung erhalten. Die Menschen durch einen weiteren Wahltermin nach der Europawahl am 07.06 und vor der Bundestagswahl am 27.09 zu belasten fördert die Politikverdrossenheit. Es wäre ein weiterer offensichtlich parteitaktisch verursachter Anschlag der Landesregierung auf die Demokratie.“

Achim Tüttenberg, Mitglied der SPD-Landtagsfraktion, die das Gericht angerufen hatte schreibt Ministerpräsident Jürgen Rüttgers ins Stammbuch: „Ein Verfassungsbruch wegen Manipulation eines Wahltermins ist ebenso ungeheuerlich wie peinlich. Jetzt hilft neben Reue nur noch die unverzügliche Festlegung der Wahl auf den natürlichen Termin 27.9., die letzte Kommunalwahl war am 26.9. 2004. Alles andere, insbesondere ein völlig neuer und Millionen teurer Sondertermin, würde den Ministerpräsidenten den Rest an Ansehen in dieser Frage kosten.“

Von Ansehen, Demokratie und Steuergelder werden sich CDU und FDP leider wenig beeindrucken lassen, fürchten die Genossen an Rhein und Sieg, wenn es um den Wahltermin geht. „Eine niedrige Wahlbeteiligung führt, das zeigt die Erfahrung, zu besseren Ergebnissen für die Union und die sogenannten kleineren Parteien“, so der Geschäftsführer der SPD-Kreistagsfraktion und Bundestagskandidat Dietmar Tendler. Er ist zuversichtlich: „Dies wird aber alles nichts nutzen. Für uns heißt es mobilisieren und mit den richtigen Themen Unterstützung erhalten. Die SPD im Rhein-Sieg-Kreis ist gut aufgestellt!“

Schon jetzt ist der Schaden für das Gemeinwesen unübersehbar. „Viele tausend Kandidaten für die Räte, die sich alle ehrenamtlich für die kommunale Selbstverwaltung einsetzen, müssen ihre persönlichen Planungen abändern. Die Profi-Politiker der CDU-geführten Landesregierung sollten das Engagement der vielen Menschen nicht kaputtmachen, sondern aktiv unterstützen“, so Kreisgeschäftsführer Engelbert Seuren.

Aus Sicht der Bundespolitikerin bewertet Ulrike Merten MdB das Urteil aus Münster:
„Ich begrüße die Entscheidung des NRW-Verfassungsgerichtshofs den für
den 7. Juni von der CDU/FDP-Landesregierung anberaumten Termin für die
Kommunalwahl zu widerrufen. Ich habe immer aus praktikablen und
verfassungsmäßigen Gründen eine Zusammenlegung der Kommunal- mit der
Bundestagswahl am 27. September 2009 befürwortet. Die Irritationen, die
in allen Kommunen Nordrhein-Westfalens hinsichtlich des
Kommunalwahltermins ausgelöst wurden, gehen eindeutig auf das Konto der
CDU/FDP-Landesregierung“ so Ulrike Merten, Vorsitzendes des
Verteidigungsausschusses, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis 99.