SPD-Kreistagsfraktion fordert Rückzahlung des RSAG Schadensersatzes an alle Bürger

Die SPD Kreistagsfraktion fordert die Rückzahlung des erlangten Schadensersatzes an die Kreisbürger. Diese haben faktisch in der Vergangenheit aufgrund der Korruption überhöhte Gebühren gezahlt.

SPD Kreistagsfraktionsvorsitzender Sebastian Hartmann: „So groß die Freude über den nun erreichten Vergleich und die Zahlung des Schadensersatzes in Höhe von 26,5 Mio. Euro auch ist: Fakt bleibt, dass nahezu die Hälfte des geltend gemachten 60 Mio. Euro Schadens nicht zurückgezahlt wird. Und Fakt ist auch: Der Schaden ist in Form überhöhter Gebühren durch die Bürgerinnen und Bürger des Kreises in der Vergangenheit gezahlt worden. Logische Folge ist, dass unsere Bürger die zuviel gezahlten Gebühren in Form einer umgehenden Einmalzahlung auch zurückerhalten!“

RSAG Aufsichtsratsmitglied Jürgen Schulz ergänzt: „Wir wollen konkret in den vorbereitenden Sitzungen des Aufsichtsrats und im zuständigen Ausschuss eine Auszahlung des Betrags unter sozial gerechten Kriterien an die Bürger erreichen. Unser Vorschlag: Jeder Bürger inkl. Kind erhält seinen rechnerischen Anteil! Darüber hinaus fordern wir, dass die Geschäftsführung der RSAG, alle Bürger mit der nächsten Gebührenrechnung persönlich anschreibt. In dem Schreiben soll deutlich auf die Historie des Müllskandals um den RSAG Geschäftsführer Meys (CDU Kreis- und Stadtpolitiker) eingegangen werden. Es muss deutlich gemacht werden, wie und in welcher Form Schadensersatz erreicht wurde. Gleiches gilt für die Benennung des Gesamtschadens. Die Bürger haben einen Anspruch auf eine direkte und klare Information! Das gehört auch zur Aufklärungsarbeit. Diese darf nicht nur in Gremien stattfinden.“

Sebastian Hartmann erklärt abschließend: „Wir sind zufrieden, dass nun eine Vergleichszahlung und damit eine Teilwiedergutmachung des Schadens erreicht wurde. Die Ergebnisse der Aufklärungsarbeit sind den Bürgerinnen und Bürgern als Kunden der RSAG mitzuteilen. Zugleich kann die Auszahlung der Beträge einen kleinen Beitrag zur Stützung des Konsums in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bedeuten. Wir reden hier immerhin von ca. 30 – 40 Euro pro Kopf.“