Regierungspräsident erinnert Rhein-Sieg-Kreis an vollständige Einführung des Neuen kommunalen Finanzmanagements (NKF)

Der Vorsitzende der SPD Kreistagsfraktion Sebastian Hartmann hält die Pressemitteilung des Landrats vom 13.07.2010 zur Genehmigung des Kreishaushalts für unvollständig.
Sebastian Hartmann: „Die Darstellung des Landrats, dass der scheidende Regierungspräsident Hans Peter Lindlar, den Kreishaushalt ohne Auflagen genehmigt hat, trifft zu. Ein wichtiger Aspekt bleibt jedoch unerwähnt: So erinnert der Regierungspräsident an die seit Jahren überfällige Einführung eines ganzheitlichen Systems zur Strategischen Steuerung mit Zielen und Kennzahlen. Dieses System müssen die Kreise und Kommunen mit der Umstellung auf das neue kommunale Finanzmanagements (NKF) einführen.“
Sebastian Hartmann ergänzt: „Der Hinweis ist nicht überraschend. Bereits seit 2007 fordert die SPD Kreistagsfraktion regelmäßig, dass endlich ein Kennzahlen gestütztes Controlling geschaffen werden muss. Zugleich bietet die Einführung von konkreten Zielen und Kennzahlen eine viel stärkere und bessere Möglichkeit der Steuerung kommunaler Haushalte. In Zeiten knapper Kassen ist dies zwingend; zugleich ergeben sich Vergleichsmöglichkeiten mit anderen Kreisen und Kommunen.“
Die Haushaltsumstellung auf das neue NKF, das auch Vermögensverzehr und die Situation des sog. Eigenkapitals der Kreise und Kommunen darstellt, liegt schon drei Haushaltsjahre zurück. Der erste Antrag der SPD datiert auf den 17.10.2007. Die Kommunen (und Kreise) sind gemäß § 12 Gemeindehaushaltsverordnung verpflichtet, ein vollständiges System zur strategischen Steuerung einzuführen.

Die SPD Kreistagsfraktion ist überrascht, dass in der sehr ausführlichen Pressemitteilung des Landrats („keine Auflagen“…) der Hinweis auf den hier im Volltext zitierten, bedeutsamen Absatz fehlt.

Auszug aus der Verfügung des Regierungspräsidenten vom 29.06.10, S. 4 von 5:

„II. Hinweise
Nach § 12 GemHVO ist jede Kommune verpflichtet, ein vollständiges und ganzheitliches System zur strategischen Steuerung einzuführen, dies regelmäßig fortzuschreiben und weiterzuentwickeln.
Dafür sollen Ziele und Kennzahlen festgelegt werden, die als Grundlage für die Steuerung dienen und die für die Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts notwendig sind. Ich verweise hierzu auf das Kapitel 5 des Leitfadens zur Anzeige der Kommunalen Haushaltssatzung des Innenministeriums NRW. Dieses System haben Sie bisher nicht erarbeitet.
Ich bitte nochmals, für die kommenden Haushaltsjahre schnellmöglich entsprechende Kennzahlen einzuführen.“