Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung voll weitergeben

Einige Kommunen in Nordrhein-Westfalen nutzen offensichtlich die Änderungen des KiBiz, um die Elternbeiträge für Kindertagesstätten faktisch zu erhöhen. Die rot-grüne Landesregierung hatte beschlossen, das der Einschulung vorausgehende (dritte) Kindergartenjahr beitragsfrei zu stellen, um allen Kindern einen frühzeitigen Zugang zu Bildung und Betreuung zu ermöglichen. Die SPD-Kreistagsfraktion fordert, diese Beitragsersparnis in vollem Umfang an die Eltern weiterzugeben.
De facto werden in manchen Kommunen Familien mit mehreren Kindern stattdessen eher benachteiligt. Der Grund: ist eines der Kinder im letzten Kindergartenjahr und damit beitragsfrei, fallen seine Geschwister nicht mehr unter die Beitragsfreiheit oder –ermäßigung für Geschwisterkinder. Auch im Rhein-Sieg-Kreis gibt es eine solche Regelung zur Beitragsregelung, die trotz anderslautender Empfehlungen der Unternehmensberater Rödl & Partner im vergangenen Jahr beibehalten wurde.

Das Vorgehen anderer Kommunen sollte so im Rhein-Sieg-Kreis keinesfalls Nachahmung finden, warnt die SPD-Kreistagsfraktion. Die Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr müsse voll und ganz den Kindern zu Gute kommen. „Alles andere sind Taschenspielertricks, die an der Intention der Gesetzesänderung völlig vorbei gehen. Nicht der Kreis, sondern Eltern und Kinder sollten von der Neuregelung profitieren“, so der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Sebastian Hartmann. Die Sozialdemokraten werden sich daher im Jugendhilfeausschuss dafür einsetzen, dass die Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder im bisherigen Maße gewährleistet und die Gebührensatzung, falls notwendig, entsprechend angepasst wird.