
Als guten und wichtigen Impuls bezeichneten die Abgeordneten Dirk Schlömer und Achim Tüttenberg das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung des neuen Bundeskinderschutzgesetzes. Sie sehen dieses Ergebnis als eine grundständige Unterstützung der präventiven Politik der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Diese müsse auch vor Ort in den Jugendamtsbezirken ihren Niederschlag finden.
Bei Verabschiedung des Bundeskinderschutzgesetzes konnten die Länder eine dauerhafte finanzielle Unterstützung des Bundes für Kinderschutz und Frühe Hilfen vor Ort durchsetzen. Aus diesen Mitteln stellt das Land schon für 2012 und 2013 für die Jugendämter des Rhein-Sieg-Kreises einen Rahmen in Höhe von 283.245 Euro bereit. Das Geld kann beantragt werden für den Aufbau von Netzwerken für Frühe Hilfen, für Familienhebammen und vergleichbare Berufe im Gesundheitswesen sowie für Ehrenamtsstrukturen im Kontext früher Hilfen. „Damit können wir“, so Schlömer und Tüttenberg: „junge Eltern an die vielfältigen Hilfs- und Beratungsangebote unserer Kommunen heranführen und bereits sehr frühzeitig Vertrauen zu den zuständigen Stellen aufbauen.“
Insgesamt entfallen auf Nordrhein-Westfalen 2012 ca. 6 Mio. Euro, in 2013 sind es 9 Mio. Euro und dann 10,3 Mio. Euro dauerhaft ab 2014. Im Land werden die Mittel danach verteilt, wie viele Kinder unter drei Jahren im SGB-II-Bezug leben. Damit wird gewährleistet, dass in denjenigen Kommunen mit dem größten Bedarf auch die meisten Mittel landen. „Wir setzen klare Prioritäten: zuerst die Jüngsten und zuerst diejenigen, bei denen der Bedarf am größten ist“, so die Landtagsabgeordneten abschließend.