Lebensmittelspenden an Tafeln bleiben steuerfrei

MdL Dirk Schlömer

Die SPD-Landtagsabgeordneten des Rhein-Sieg-Kreises Dirk Schlömer und Achim Tüttenberg begrüßen ausdrücklich, dass Bund und Länder sich darauf verständigt haben, auf Lebensmittelspenden an die Tafeln keine Mehrwertsteuer zu erheben. Bei begrenzt haltbaren Lebensmitteln soll der Wert nach Ladenschluss regelmäßig null Euro betragen. „Damit fällt keine Umsatzsteuer an. Das Grundproblem wurde auf Initiative von Nordrhein-Westfalen auf Bund-Länder-Ebene auf die Agenda gesetzt“, erklärt Achim Tüttenberg.

Notwendig wurde diese Regelung nachdem ein Finanzamt in Sachsen die geltende Regelung des Umsatzsteuerrechts so ausgelegt hatte, dass ein Bäcker Umsatzsteuer auf seine gespendeten Brötchen zahlen musste. Hätte er sie im Müll entsorgt, wäre keine Umsatzsteuer angefallen. Nach Bekanntwerden dieses Falles durch Medienberichte reagierte das NRW-Finanzministerium umgehend und sorgte mit einer Übergangsregelung bis zur endgültigen Klärung durch Bund und Länder dafür, dass den Spenderinnen und Spendern von Lebensmitteln auch in der Zeit bis zur Entscheidung keine Nachteile entstanden. So wurden ähnliche Fälle wie in Sachsen vermieden.

Dirk Schlömer dazu: „Endlich herrscht wieder Rechtssicherheit für die Tafeln und die freiwillige Spender. In fast jeder Kommune des Rhein-Sieg-Kreises verteilen die Tafeln Lebensmittel, die in unserer Überflussgesellschaft übrig bleiben, an bedürftige Mitbürgerinnen und Mitbürger, die leider auf eine solche Hilfe angewiesen sind. Eine Benachteiligung dieser Arbeit gegenüber der Vernichtung von Lebensmittel war nicht nachvollziehbar.