Rot-Grünes Versprechen gehalten – Generalverdacht von CDU und FDP wird aus dem Gesetz gestrichen

Achim Tüttenberg, Mitglied des Landtagsausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr

Die SPD-Landtagsabgeordneten Achim Tüttenberg und Dirk Schlömer begrüßen die endgültige Klarstellung der Landesregierung bezüglich der Dichtheitsprüfung in Nordrhein-Westfalen. Die Einfügung des § 61a ins Landeswassergesetz durch die damalige CDU/FDP-Landesregierung hat in allen Städten und Gemeinden des Landes Verunsicherung, Verärgerung und eine Menge unnützen Verwaltungsaufwands verursacht. „Ursache und Verantwortung dafür liegen bei Rüttgers, Laumann und Laschet. Wir danken Hannelore Kraft für Mut und Entschlossenheit, die Dichtheitsprüfung auf Wasserschutzgebiete und gewerbliche Abwässer zu konzentrieren. Das Versprechen, zu einer bürgerfreundlichen Lösung zu kommen, ist damit eins zu eins eingehalten!“ betonen Tüttenberg und Schlömer.

Die beiden Abgeordneten bedauern gleichzeitig, dass sich aufgrund des seinerzeit geschaffenen Dichtheitsparagrafen zahlreiche kleine Unternehmen gegründet oder erheblich verstärkt sowie mit großem finanziellen Aufwand in die Anschaffung spezieller Gerätschaften investiert haben, die jetzt um eine angemessene Auftragslage fürchten.

Sie haben sich auf ein falsches weil untaugliches CDU/FDP-Gesetz verlassen. Dabei waren es überraschenderweise genau diese beiden Parteien, die nach der verlorenen Wahl 2010 gemeinsam mit der Linkspartei ihr eigenes Gesetz nicht schnell genug in den Kanal spülen konnten.

SPD und Grüne haben es sich weder in der Phase der Minderheitsregierung 2010-2012 noch seit der klar gewonnenen Wahl 2012 nicht leicht gemacht, sondern mit dem jetzt gefundenen Kompromiss das Schutzbedürfnis des Trinkwassers und das Belastungsrisiko industrieller und gewerblicher Abwässer zum Maßstab der Prüfungspflicht gemacht. Der Generalverdacht, unter den CDU und FDP mit ihrem § 61a LWG alle Hauseigentümer gestellt hatten, findet bei Rot-Grün nicht statt und soll schlussfolgernd auch aus dem Gesetz gestrichen werden“, erklärt Achim Tüttenberg, Mitglied des Landtagsausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr.