S-Bahn-Angebotsausweitung auf der Siegstrecke ab Dezember 2015 möglich

SPD-Verkehrsexperte Dietmar Tendler

Der S-Bahn-Verkehr auf der Siegstrecke besteht im Abschnitt Au – Hennef seit Juni 2004 aus einem ganztägigen 60-Min-Takt, der ab Hennef in Richtung Köln zum 20-Min-Takt (abends und an Wochenenden: 30 Min-Takt) verdichtet wird. Im Abschnitt Au – Hennef gibt es auch in den Hauptverkehrszeiten keine Taktverdichtung. Aufgrund der erheblichen Nachfragezuwächse der letzten Jahre und der besonderen Problematik des RE 9 (Talent) müssen Nachfragezuwächse auf die S- Bahn verlagert werden. Diese Forderung hat die SPD-Kreistagsfraktion noch vor Tagen in einem Flyer, der an vielen Bahnhöfen verteilt wurde, deutlich gemacht.

Sebastian Hartmann, Fraktionsvorsitzender der SPD Kreistagsfraktion und Bundestagskandidat im Rhein-Sieg-Kreis:
„Das Landesverkehrsministerium hatte in 2002 eine finanzielle Förderung einer neuen S 19 in Aussicht gestellt. Aus diesem Grunde wurde die gemäß dem S-Bahn-Bau- und Finanzierungsvertrag vom 04.12.2000 ursprünglich in Hennef-Ost (jetzt Hennef im Siegbogen) geplante Wendeanlage nach Au/Sieg verlegt, um dort zwei S-Bahn-Linien gleichzeitig wenden zu können. Nun endlich sieht man ‚Licht am Ende des Tunnels‘."

In der nächsten Sitzung des Hauptausschusses des NVR soll nun über die S-Bahn-Ausweitung auf der Siegstrecke beraten und entschieden werden.
Dietmar Tendler, Mitglied im Hauptausschuss und verkehrspolitischer der SPD Kreistagsfraktion, ergänzt:
„Es liegen zwei Varianten vor , wobei die Variante B mit 30 Fahrten ohne Taktunterbrechung von morgens bis abends ein durchgängiges stündliches Angebot, ergänzend zur S 12 wäre. Besonders attraktiv ist dabei, so Tendler weiter, dass wir nunmehr die lange Forderung des Rhein-Sieg-Kreises nach einer Anbindung zum Flughafen realisieren können. (Siegburg – Flughafen in 16 Minuten, Hennef – Flughafen in 20 Minuten, Eitorf – Flughafen in 32 Minuten und Herchen – Flughafen in 36 Minuten). Diese Variante erfordert rund 221.000 Zkm/a, sie ist aufwärtskompatibel und bis nach Au/Sieg erweiterungsfähig.
Die derzeit bestehenden S-Bahn-Verträge mit der DB Regio AG haben eine Laufzeit bis 2019 bzw. 2023. Diesbezüglich muss geklärt werden, ob eine Zubestellung der Leistungen auf der Basis der bestehenden Verträge vergaberechtlich zulässig ist. Grundsätzlich ist die Finanzierbarkeit der Leistung zu klären. Dazu sind Gespräche mit dem Land NRW zu führen.
Tendler weiter: „Eine solche Maßnahme könnte frühestens in 12/2015 realisiert werden, da das zusätzlich benötigte Zugmaterial kurzfristig nicht zur Verfügung steht. Die DB AG hat jedoch die Möglichkeit, Fahrzeuge reservieren zu lassen: dies geschieht in einer konzernweiten Fahrzeugbörse.

Abschließend ist für Hartmann und Tendler jedoch wichtig, dass die dargestellten Überlegungen zur Angebotsverdichtung auf der Siegstrecke den seit dem Jahr 2000 im Bau- und Finanzierungsvertrag zwischen der DB, dem Land NRW und dem damaligen Zweckverband VRS vereinbarten Ausbau der S 13 nicht in Frage stellen.