Auf Drängen der SPD-Kreistagsfraktion hat der Kreisausschuss in seiner gestrigen Sitzung eine Resolution zur weiterführenden Schulsozialarbeit verabschiedet.
Im Gesetzgebungsverfahren zur Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets war beschlossen worden, dass der Bund den Ländern befristet für die Jahre 2011 2013 zusätzliche Mittel für die Schaffung von Stellen für Schulsozialarbeit im Umfang von 400 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stellt. Durch Weitergabe der Mittel von den Ländern an die Kommunen wurden diese in die Lage versetzt, im Kontext des Bildungs- und Teilhabepaketes über zielgerichtete Maßnahmen, insbesondere eine Verstärkung der Schulsozialarbeit, zu entscheiden.
Schwerpunkt dieser Schulsozialarbeit sind, neben einer gezielten Heranführung der Kinder und Jugendlichen an die Leistungen für Bildung und Teilhabe, auch vielfältige Angebote für sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler. Die zusätzliche Schulsozialarbeit hat sich im Rhein-Sieg-Kreis auch als Präventionselement uneingeschränkt bewährt. Sie erreicht und unterstützt Kinder und Jugendliche nicht nur durch den unmittelbaren Zugang im Schulalltag, sondern trägt dazu bei, Hürden für deren gesellschaftliche Teilhabe abzubauen.
Aufgrund der angespannten Finanzlage des Rhein-Sieg-Kreises und seiner kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist eine Weiterführung der zwischenzeitlich gut etablierten Arbeit nur mit einer weiteren finanziellen Unterstützung des Bundes oder des Landes möglich. Andernfalls würde die Arbeit der Schulsozialarbeiter zum Ende des Schuljahres 2013/2014 abrupt enden und die Unterstützung der Kinder und Jugendlichen ersatzlos gestrichen werden müssen.
Die SPD ist froh, dass alle Fraktionen – bis auf die FDP – im Kreisausschuss ihrem Antrag zugestimmt haben, an Land und Bund zu appellieren, die Schulsozialarbeit unbedingt weiter zu finanzieren.
Die Notwendigkeit einer sozialpädagogischen Begleitung von Kindern und Jugendlichen in Schulen ist unbestritten. Die Fraktionen erwarten daher von allen Entscheidungsträgern in Land und Bund, die rechtlichen und finanziellen Grundlagen für eine breit angelegte kommunale Schulsozialarbeit zu verstärken und dauerhaft sicherzustellen. Dabei ist auch sicherzustellen, dass Schulsozialarbeit bei allen Kindern ankommt, die diese Unterstützung benötigen unabhängig vom Einkommen der Eltern.