Hierzu erklärt der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Sebastian Hartmann:
Wir brauchen endlich Klarheit, ob Landrat Kühn nach Ende seiner Amtszeit Geld vom Rhein-Sieg-Kreis zurückfordern will oder nicht.
Bereits im Finanzausschuss im Sommer des vergangenen Jahres hat die SPD-Kreistagsfraktion kritisiert, dass noch immer nicht geklärt ist, ob der Landrat seine Aufsichtsratsbezüge bei RWE zurückfordern will. Nach den jüngsten Presseberichterstattungen ist öffentlich geworden, dass Landrat Kühn seinen Vorbehalt noch immer nicht fallen gelassen hat. Wir verlangen Auskunft darüber, ob überhaupt irgendetwas zur Klärung der Fragen unternommen wurde."
Der Hintergrund: Landrat Kühn hatte erst nach öffentlichen Debatten, Bezüge aus seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied bei der RWE an den Kreis abgeführt. Zuletzt führte er sie nur vorbehaltlich des Ausgangs der rechtlichen Klärung ab. Das Innenministerium ist der Auffassung, dass die Gelder dem Kreis zustehen. Wir halten die Auffassung des Innenministeriums für sachgerecht. Herr Kühn hat das Aufsichtsratsmandat nur erhalten, weil er Landrat des Rhein-Sieg-Kreises ist und Vertreter der kommunalen Aktionäre, so Sebastian Hartmann. Die Aktien gehören dem Rhein-Sieg-Kreis und nicht dem Privatmann Kühn.
In einem aktuellen Brief an den Landrat und die Kreisdirektorin greift Sebastian Hartmann für seine Fraktion diese drängenden Fragen auf. Bereits im Juni des vergangenen Jahres waren die Abführungen des Landrates und das Haushaltsrisiko durch die SPD-Kreistagsfraktion thematisiert worden. Die SPD will daher wissen, was in den vergangenen 11 Monaten passiert ist, um die offenen Fragen zu klären. Besonders pikant: Der Landrat ist im Rahmen seiner Amtsführung verpflichtet, Haushaltsrisiken zu minimieren und auszuschließen. Das trifft auch auf seine eigenen Handlungen und Abführungen der RWE-Bezüge zu. Sollte die Verwaltung bislang untätig geblieben sein, ergeben sich hieraus Konsequenzen. Im Rahmen einer geordneten Amtsübergabe an den Nachfolger im Amt des Landrates ist es aus Sicht der SPD untragbar, dass diese sehr persönlichen Fragen ungeklärt sind. Möglicherweise steuert der Rhein-Sieg-Kreis in einen langwierigen Rechtsstreit mit dem derzeitigen Amtsinhaber um seine Bezüge. Der Prozessbeginn läge dann nach den Kommunalwahlen am 25. Mai 2014.
Hartmann abschließend: "Die Bürger des Rhein-Sieg-Kreises haben Anspruch auf vollständige Information. Die offenen Fragen müssen eindeutig und umgehend sofort geklärt werden. Eine Amtsübergabe ohne Klärung der Verhältnisse zwischen neuem und altem Landrat ist eine untragbare Belastungssituation zwischen allen Beteiligten. Es kann nicht sein, dass sich neuer und alter Landrat vor Gericht zur Klärung der Fragen möglicherweise jahrelang streiten müssen! Hinzu kommt: Warum wurde in den vergangen sechs Jahren die Frage nicht geklärt? Zeit genug gab es doch!"