SPD macht Ernst – Wahleinsprüche eingereicht

Seit Mittwoch, den 2. Juli, um 18 Uhr, weiß auch der Landrat, dass die SPD es ernst meint: Der stellvertretende Vorsitzende der SPD Rhein-Sieg, Folke große Deters, übergab die Schriftsätze zur Anfechtung der Kreistagswahl und der Landrats-Stichwahl an die Kreisdirektorin Annerose Heinze. Die Anfechtung erklärten der SPD-Kreisvorsitzende Sebastian Hartmann und der stellvertretende SPD-Kreisvorsitzende Achim Tüttenberg. Folke große Deters wird das Anliegen der SPD im Wahlprüfungsausschuss vertreten:

"Die Empörung der Leute über das Verhalten des Alt-Landrats ist groß. Wäre das Rechtsgutachten der Kreisverwaltung schon vor der Stichwahl bekannt gewesen, hätte das Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt. Herr Kühn hatte alle Zeit der Welt, den Sachverhalt zu klären und hat dies aus wahltaktischen Gründen unterlassen", erklärt Folke große Deters das Anliegen der SPD.

Der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Dietmar Tendler, erklärt hierzu: "Die CDU und Landrat Schuster tun gut daran, die Diskussion um die Bezüge von Herrn Kühn und die Empörung der Bürgerinnen und Bürger nicht als Lappalie abzutun. Wir bekommen viele Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern, die erwarten, dass eine Klärung herbeigeführt wird. Das Kommunalwahlgesetz stellt dafür ein geordnetes Verfahren zur Verfügung.", so Dietmar Tendler abschließend.

Der Hintergrund:

Fritjof Kühn hat seine Aufsichtsratsbezüge bei RWE in Höhe von rund € 600 000 jahrelang nur unter Vorbehalt an den Kreis abgeführt. Trotz mehrmaliger Aufforderung durch die SPD-Fraktion hat er zur rechtlichen Klärung dieses Anspruchs nichts unternommen. Einen Tag nach der Stichwahl versendete die Kreisdirektorin dann ein Rechtsgutachten, in dem sie erklärte, dass Kühn einen Anspruch auf Auszahlung habe und eine Rückzahlung an ihn nunmehr im öffentlichen Interesse geboten sei. Nach Auffassung der SPD wurde diese Information bewusst erst nach der Stichwahl bekannt gegeben, um die Wahl-Chancen der CDU wegen der Empörung der Menschen über diesen Vorgang nicht zu gefährden. Hierin sieht die SPD einen Wahlfehler, der zur Anfechtung berechtigt.

Das Einspruchsschreiben zu den Kreistagswahlen am 25. Mai und zur Landratsstichwahl am 15. Juni finden Sie hier.