Die Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises profitieren zukünftig von einer finanziellen Entlastung des Bundes in Höhe von rund 5,4 Millionen Euro jährlich. Im vergangenen Herbst wurde im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU eine Soforthilfe zur Unterstützung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich vereinbart, die den Kommunen bis zu dem für das Jahr 2017 vorgesehenen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes zugute kommen soll. Die Ausgestaltung dieser Hilfen wurde nunmehr konkretisiert. So soll dieser Betrag jeweils zur Hälfte über einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft sowie über einen höheren Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer finanziert werden. „Eine entsprechende erste Berechnung des Landesfinanzministeriums zeigt, dass der Rhein-Sieg-Kreis bei den Kosten für Unterkünfte nach dem SGB II um rund 3,1 Millionen Euro entlastet wird. Der höhere Anteil an der Umsatzsteuer fällt natürlich je Kommune sehr unterschiedlich aus. Nach derzeitiger Rechtslage können die Städte und Gemeinden im Kreis aber mit rund 2,3 Millionen Euro Mehreinnahmen rechnen“, so die SPD-Landtagsabgeordneten Schlömer und Tüttenberg.
Die prognostizierten Mehreinnahmen der Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis nach Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer können der unten angehängten Tabelle entnommen werden.
Schlömer und Tüttenberg: „Insbesondere die Landesregierung und die Vertreter der nordrhein-westfälischen SPD haben in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass flankierend zu allen bereits erfolgten landespolitischen Maßnahmen auch der Bund entsprechende Mittel zur Unterstützung der Kommunen bereitstellen muss. So kamen auch die zwischen den beiden Koalitionspartnern auf Bundesebene vereinbarten Soforthilfen nicht zuletzt aufgrund des Drucks aus Nordrhein-Westfalen zustande. Wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass wir auch vor dem noch in dieser Legislaturperiode geplanten Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes eine deutliche und zügige Entlastung der Kommunen benötigen.“
Insgesamt werden allein die nordrhein-westfälischen Kommunen ab dem 01. Januar 2015 um jährlich rund 250 Millionen Euro entlastet.
Kommune |
Zunahme des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer infolge der Soforthilfe des Bundes gemäß derzeit geltender Rechtslage in Mio. Euro |
Alfter |
0,046 |
Bad Honnef |
0,149 |
Bornheim |
0,115 |
Eitorf |
0,077 |
Hennef |
0,175 |
Königswinter |
0,124 |
Lohmar |
0,112 |
Meckenheim |
0,126 |
Much |
0,042 |
Neunkirchen-Seelscheid |
0,046 |
Niederkassel |
0,091 |
Rheinbach |
0,090 |
Ruppichteroth |
0,027 |
Sankt Augustin |
0,230 |
Siegburg |
0,309 |
Swisttal |
0,026 |
Troisdorf |
0,458 |
Wachtberg |
0,033 |
Windeck |
0,035 |
Quelle: Antwort der Landesregierung auf Kleine Anfrage 2355 (Landtags-Drucksache 16/6259)