Kreis erhält nach Klage des Landes rund 1,7 Millionen zurückerstattet

„Wir wollen, dass die Rückzahlungen aus dem Teilhabepaket zu 100 Prozent in soziale Projekte fließen. Denn die Mittel sind uns zu sozialen Zwecken zur Verfügung gestellt worden", erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende Dietmar Tendler. Das Bundessozialgericht hat einer Klage Nordrhein-Westfalens stattgegeben und den Bund verurteilt, rund 70 Millionen Euro an das Land zu zahlen. Auf den Rhein-Sieg-Kreis entfallen rund 1,7 Millionen Euro. Es handelt sich um Mittel, welche die schwarz-gelbe Bundesregierung 2012 rückwirkend einbehalten hatte, weil die Kommunen weniger Geld abgerufen hatten als erwartet.

"Wir freuen uns, dass die rot-grüne Landesregierung das Geld komplett an die Kommunen und Kreise weiterleiten will. Die SPD-Kreistagsfraktion hat in der Vergangenheit eine Reihe von Anträgen mit sozialem Bezug gestellt. Da nun mehr Geld zur Verfügung steht, hoffen wir, dass die schwarz-grüne Mehrheit unseren Vorschlägen folgt.", erklären die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Harald Eichner und Folke große Deters. Wichtige Projekte seien etwa die Fortführung der Schulsozialarbeit sowie ein Aktionsplan zur Umsetzung von Inklusion. Ferner hatten die Sozialdemokraten unter anderem eine Verdoppelung der Mittel für die Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt ("Perspektive Wiedereinstieg") und eine Schulung von Arbeitslosen als Energieberater ("Stromsparcheck") beantragt.