
Seit 100 Tagen gibt es mit dem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn eine Lohnuntergrenze, die rund 3,7 Millionen Beschäftigte unabhängig von ergänzenden Sozialleistungen macht. Den Mindestlohn befürworten laut einer Umfrage von infratest dimap 86 Prozent der Bundesbürger. Auch ich freue mich über die Stärkung der sozialen Gerechtigkeit im Rhein-Sieg-Kreis, erklärt Sebastian Hartmann (SPD), Bundestagsabgeordneter für Rhein-Sieg.
Der Mindestlohn macht sich bemerkbar: Die günstige Entwicklung am Arbeitsmarkt hält weiter an und der Mindestlohn sorgt für ein Umsatzplus im Einzelhandel. Die Bundesagentur für Arbeit geht davon aus, dass die Anzahl der Aufstocker Personen, die trotz Erwerbstätigkeit Arbeitslosengeld II beziehen zurückgehen wird. Das spart allen Steuerzahlern viel Geld, so Hartmann.
Der gesetzliche Mindestlohn habe, anders als von seinen Kritikern erwartet, bislang keine Arbeitsplätze gekostet im Gegenteil: Es gibt keine Jobverluste, es werden auch weiterhin im Niedriglohnbereich Arbeitskräfte gesucht.
Für die richtige Umsetzung des Mindestlohns braucht es Dokumentationspflichten auch zum Schutz der ehrlichen Arbeitgeber. Denn nur Dokumentation und Kontrolle legen die Axt an Schwarzarbeit, Schattenwirtschaft und Dumpinglöhne, erklärt Hartmann. Die Aufzeichnungspflichten gelten nur für die neun Branchen, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannt sind. Dieses Gesetz gibt es seit Jahren. Der einzige Bereich, der neu hinzugekommen ist, sind die gewerblichen Minijobs.