Bund und Länder einigen sich über Regionalisierungsmittel und Gemeindeverkehrsfinanzierung

Die bis zuletzt hart umkämpfte Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) steht: Der Bund wird die sogenannten Regionalisierungsmittel auf acht Milliarden Euro erhöhen, von bislang 7,3 Milliarden Euro. Ab 2017 greift die ebenfalls verabredete Dynamisierung, jährlich werden die Regionalisierungsmittel dann um 1,8 Prozent erhöht. Diese Gelder sind eine verfassungsrechtlich gebotene Leistung des Bundes, mit der etwa 60 Prozent der Gesamtkosten des SPNV getragen werden.

Für die Pendler in Nordrhein-Westfalen sind das besonders gute Nachrichten. Der Anteil, den NRW in Zukunft erhält, wird nach dem neuen "Kieler Schlüssel" zugemessen, eine erhebliche Steigerung gegenüber den bisherigen Zahlungen. In den vergangenen Jahren bekam NRW nur einen Anteil von 15,76 Prozent der Regionalisierungsmittel, jetzt wird er nach dem neuen Schlüssel schrittweise auf 18,99 Prozent angehoben: 2015 sind das 1,1 Milliarden Euro, 2016 schon 1,286 Milliarden Euro. Insgesamt errechnet das Landesverkehrsministerium von Michael Groschek fünf Milliarden Euro mehr für die nächsten 15 Jahre. Das ist ein Riesenerfolg für Nordrhein-Westfalen, das sich in den vergangenen Jahren aus Solidarität mit einem geringeren Anteil begnügt hatte, um den Aufbau des öffentlichen Nahverkehrs in den ostdeutschen Bundesländern zu unterstützen.

Wichtig ist nun, dass die Hauptursache für die steigenden Kosten angepackt wird: die Stations- und Trassenpreise, die Verkehrsunternehmen für die Benutzung der Infrastruktur an die DB Netz AG zu zahlen haben. In der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern ist bereits die Rede von einer Begrenzung der Kostensteigerung bei den Trassenpreisen, jetzt müssen wir zu einer Regelung kommen, die das auch wirksam umsetzt.

Neben dieser Einigung über die laufende Finanzierung der Verkehre ist auch die Verlängerung des Bundesprogramms aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) über 2019 hinaus vereinbart worden. In diesem Programm können Kommunen Investitionen anmelden, die für größere Infrastrukturprojekte des öffentlichen Nahverkehrs benötigt werden, etwa für den U-Bahn-Tunnelbau oder Straßenbahnnetze. Auch diese Einigung zwischen Bund und Ländern ist von enormer Bedeutung, weil gerade umfangreichere Projekte Planungssicherheit benötigen. Bei zu erwartenden mehrjährigen Bauzeiten muss die Finanzierung natürlich auch über 2020 hinaus gesichert sein, bevor ausgeschrieben werden kann. Die Mittel, die nach dem GVFG jährlich zur Verfügung stehen, betragen wie bisher 333 Millionen Euro. Die SPD will nun auch darüber reden, ob dieser Topf nicht nur für Neubaumaßnahmen, sondern auch zur Sanierung bestehender Infrastruktur in Anspruch genommen werden kann.