Rund 22 Millionen Euro jährliche Entlastung für Rhein-Sieg-Kommunen

Ab 2018 können der Rhein-Sieg-Kreis und dessen Städte und Gemeinden mit einer jährlichen Entlastung durch den Bund in Höhe von etwa 22 Millionen Euro rechnen, teilen die Abgeordneten der SPD Rhein-Sieg mit. „Im Jahr 2018 greift die nächste Entlastung des Bundes für die Kommunen. Ihnen kommen dann jährlich rund fünf Milliarden Euro Bundesgeld zugute. Mit der dauerhaften Entlastung wird ein zentrales Versprechen des Koalitionsvertrages umgesetzt, für das die nordrhein-westfälische SPD lange gekämpft hat“, betont Sebastian Hartmann, Bundestagsabgeordneten für Rhein-Sieg.

Im Juni 2016 einigten sich Bund und Länder auf einen Verteilungsschlüssel: Er beinhaltet eine Kombination aus kommunaler Umsatzsteuerbeteiligung, höherer Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose und eine Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer. Letztere wird vom Land NRW eins zu eins über die Schlüsselzuweisung des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) an die Kommunen weitergegeben.

„Jetzt hat die Landesregierung eine erste Berechnung der Entlastungen über die kommunale Umsatzsteuerbeteiligung und die erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft vorgelegt. Für die Städte und Gemeinden im Kreis macht das insgesamt 11,8 Millionen Euro aus. Der Kreis selbst kann mit einer Entlastung von 10,2 Millionen Euro rechnen. Damit können die Kommunen nun konkret kalkulieren und ihre Haushalte planen“, erklären die SPD-Landtagsabgeordneten Achim Tüttenberg und Dirk Schlömer.