
Der Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für Verkehrsinfrastrukturfinanzierung, Sebastian Hartmann, MdB, hat von der Bundesregierung verlangt, unverzüglich Entwürfe für ein Gesetz zur Reform der Auftragsverwaltung und ein Errichtungsgesetz für eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes vorzulegen. "Dieser Schritt zu einer bundeseigenen Anstalt für die Planung und den Bau des Bundesstraßennetzes muss sorgfältig geplant und mit den Ländern eng abgestimmt werden", erklärt Hartmann. Dabei müsse vor allem auch die Unveräußerlichkeit des Eigentums an den Bundesfernstraßen im Grundgesetz festgeschrieben werden. Dies gilt auch für das Eigentum an der zu gründenden Gesellschaft.
"Bevor es zu einer Grundgesetzänderung kommen kann, müssen öffentlich-rechtliche Verträge mit den Ländern zumindest in Eckpunkten skizziert und vorgestellt werden. Darin ist die Kooperation zwischen einer zentralen Infrastrukturgesellschaft des Bundes und den Auftragsverwaltungen der Länder festzulegen", sagt Hartmann: "Das Ziel einer solchen Reform ist schließlich Effizienzgewinn und nicht etwa die Zerschlagung der Landesstraßenbauverwaltungen. Der Pfad zur Aufgabenübertragung in den nächsten Jahren ist hier aufzuzeigen und im Konsens mit allen Ländern zu vereinbaren. Völlig widersinnig wäre es, wenn hinterher zehn Jahre lang verhandelt wird. Es entstünde doppelt und dreifach Aufwand, um eine zentrale Struktur aufzubauen."
Den Beschäftigten in den Straßenbauverwaltungen sichert Hartmann zu, dass es für ihre Stellen eine Bestands- und Standortgarantie geben muss. "Verunsicherungen bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Landesbauverwaltungen muss unmissverständlich begegnet werden", bekräftigt Hartmann. "Eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes kann nur unter Sicherung der personellen Kompetenz in der Fläche organisiert werden. Daher brauchen wir den Dreischritt Grundgesetzänderung, Bundesgesetz und öffentlich-rechtliches Vertragswerk."