SPD-Kreistagsfraktion sorgt sich um Zukunft des JobCenters in Sankt Augustin

 

Die SPD-Kreistagsfraktion wendet sich mit einer Anfrage zur Zukunft des JobCenters Sankt Augustin an den Landrat Sebastian Schuster.
Anlass der Anfrage sind die Umzugspläne aus den Räumlichkeiten der Konrad-Adenauer-Stiftung im Zentrum von Sankt Augustin in das Gewerbegebiet Einsteinstraße. Der Rhein-Sieg-Kreis ist ein Träger des JobCenters und hat daher ein elementares Interesse an einer guten Infrastruktur der JobCenter Standorte.

Die SPD-Kreistagsfraktion will daher den aktuellen Stand der Umzugspläne erfahren und hinterfragt die Standort-, Umzugs- und Kostengründe.

Durch die Medien ist bekannt geworden, dass die Aussagen der Geschäftsführung des JobCenters  über den Zustand der Immobilie der Konrad-Adenauer-Stiftung strittig sind. „Die strittigen Aussagen über den Zustand des JobCenter-Standortes müssen geklärt werden und dürfen nicht die Grundlage für Entscheidungen sein“, formuliert SPD-Kreistagsabgeordneter Denis Waldästl. „Die starken Differenzen in der Darstellung zu Zustand und Mietpreis nehmen wir zum Anlass, die Anfrage zu stellen, um eine Stellungnahme der Kreisverwaltung zu erhalten“, so Waldästl. „Besonders besorgt sind wir, weil der geplante Standort deutlich schlechter erreichbar ist als der aktuelle zentrale Standort“, führt Waldästl weiter aus. „Das JobCenter überlegt auch, den Standort Sankt Augustin zu splitten und nur Kundendienstleistungsteams vor Ort zu belassen. Für uns ist wichtig zu wissen, ob dies negative Auswirkungen auf die tägliche Arbeit des Job Center hätte“, betont Waldästl. „Der Neubauwunsch des JobCenters soll auf einer Gewerbefläche realisiert werden. Gewerbeflächen im Rhein-Sieg-Kreis sind ein knappes Gut. Die Ansiedlung von Unternehmen schafft Arbeitsplätze und das sollte auch im Interesse des JobCenters sein“, kritisiert Waldästl den geplanten Standort. Für die SPD-Kreistagsfraktion ist klar, dass ein zukünftiger Standort des JobCenters im Zentrum von Sankt Augustin angesiedelt und sehr gut mit dem ÖPNV erreichbar sein muss. Ebenso muss die Kostenfrage geklärt und in Relation zum Nutzen gewichtet werden. „Es muss eine Entscheidung im Interesse der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Kundinnen und Kunden  des JobCenters getroffen werden – ein Abschieben ins Gewerbegebiet auf wertvolle Gewerbegrundstücke lehnen wir ab“, so Waldästl abschließend.