So wurde seitens der Landesregierung eine Halbierung der Kosten ins Gespräch gebracht, verbunden mit der Auflegung eines Förderprogramms. Nun sollen 40% der umlegungsfähigen Kosten auf die Anlieger umgelegt werden. Dabei muss man wissen, dass nur in 50 der 396 nordrhein-westfälischen Kommunen 80% der umlegungsfähigen Kosten auf die Anlieger verteilt werden. Hingegen liegt der Anlieger-Beitragssatz in 159 Kommunen bei 50%. Es handelt sich also hier um eine höchst fragwürdige Aussage.
Das Land hat den Kommunen des Weiteren die Möglichkeit gegeben, sich freiwillig für die Verringerung der Abgaben zu entscheiden. Dabei können die Städte und Gemeinden darüber befinden, ob sie weiterhin bei ihren bisherigen Abgabensätze verbleiben oder auf das Landesmodell umschwenken. Für die ausgefallenen Beträge stehen dafür beim Land insgesamt 65 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.
Der in Sachen Straßenausbaubeiträge zuständige Ansprechpartner der SPD-Landtagsfraktion, Stefan Kämmerling, wird uns weiter auf dem Laufenden halten, wie bei dem Landesmodell die Verteilungskriterien dieser Mittel geregelt werden. Auch welche bürokratischen Hürden damit verbunden sind und ob eine Differenzierung nach Leistungsfähigkeit der Kommunen (Nothaushalt, Haushaltssicherung) in Erwägung gezogen wird.
Er empfiehlt darüber hinaus allen Ortsvereinen und Fraktionen die vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in die neuen kommunalpolitischen Programme für die Kommunalwahl 2020 aufzunehmen.
Wilfried Hanft